Ein Steinschlag ist eine unschöne Sache. Doch was die wenigsten Autofahrer wissen – bei einer Teilkaskoversicherung entstehen Ihnen keine Kosten bei einer Reparatur der Windschutzscheibe. Moderne und kosteneffiziente Methoden zur Reparatur von Steinschlägen gehören heutzutage bei jedem Autoglaser zum Leistungsumfang. Dabei wird der Steinschlag fein säuberlich ausgebohrt und geglättet, um anschließend mit verschiedenen Harzen unter Zuhilfenahme von UV-Licht fest versiegelt zu werden. Ein anschließendes Schleifen und Polieren macht aus dem unschönen Steinschlag eine unsichtbare Reparaturstelle. Ist der Steinschlag zu tief bzw. ist an einer nicht zulässigen Reparaturstelle, hilft nur noch ein Austausch der Windschutzscheibe. Ob nun Reparatur oder Austausch – GT-AUTOGLAS kümmert sich um Scheiben sämtlicher Fahrzeugtypen vom PKW bis zum Reisebus vom Oldtimer bis zum Neufahrzeug. Und das oft schon innerhalb von 24 Stunden.
Steinschlag Scheibe reparieren Befindet sich der Steinschlag im Sichtfeld des Fahrers verbietet der Gesetzgeber eine Reparatur. Die Scheibe muss ausgetauscht werden. In der Werkstatt oder beim Glaser muss man bei einem Schaden keinesfalls immer die gesamte Frontscheibe wechseln lassen. Oft ist auch eine Reparatur möglich.
Reparatur: Die Voraussetzungen sind klar definiert Steinschlag Befindet sich der Steinschlag im Sichtfeld des Fahrers verbietet der Gesetzgeber eine Reparatur. Die Scheibe muss ausgetauscht werden. In der Werkstatt oder beim Glaser muss man bei einem Schaden keinesfalls immer die gesamte Frontscheibe wechseln lassen. Oft ist auch eine Reparatur möglich. Dafür müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein. Das Verbundglas moderner Autoscheiben besteht aus zwei Schichten, zwischen denen eine durchsichtige Kunststofffolie liegt. Repariert werden können nur Beschädigungen, die auf die äußere Scheibe beschränkt sind. Außerdem darf der Defekt in der Scheibe nicht größer als ein Zwei-Euro-Stück sein. Dazu muss der Schaden mindestens zehn Zentimeter vom Rand der Windschutzscheibe entfernt liegen und darf sich zudem nicht im Sichtfeld des Fahrers befinden. Letzteres ist vom Gesetzgeber eindeutig definiert: Das Sichtfeld des Fahrers liegt in einem senkrechten Streifen von etwa 30 Zentimetern Breite genau in der Lenkradmitte. Oben und unten wird das Fahrersichtfeld vom Feld des Scheibenwischers begrenzt.